gültig ab 22.11.2021:
 

Ab sofort gilt die 2G Regelung für Sport im Innenbereich und für den drinnen liegenden Vereinsbereich.
Erfolgt der Nachweis mittels QR Code, muss dieser mit der CovPass Check-App des Robert Koch-Instituts gegenkontrolliert werden.
Zusätzlich muss auch ein amtlicher Lichtbildausweis gezeigt werden.
 
Des Weiteren muss ein Hygienekonzept für Sport im Innenbereich erstellt werden.
 
Trainingsraum - Benutzung maximal 4 Personen mit Erhebung der Kontaktdaten (ACHTUNG: Geimpfte und Genese werden mitgezählt)
 
Sanitärräume - maximal 2 Personen
 
Duschen - sind nicht gesperrt
 
Vereinsmaterial- ist wieder komplett freigegeben (Vergabe nach Absprache wie immer)
 
Nutzung der Messe:
max. 10 ungeimpfte Personen mit Maske (nicht auf dem Sitzplatz bei Abstand)
 -> wenn mehr als 10 Personen dann einen negativem Testnachweis von jedem (keine Selbsttests und nicht älter als 48 Stunden).
 
Übernachtung:
ist nur mit einem negativen Test oder mit einem Impfnachweis möglich.
Beim Impfnachweis muss die 2. Impfungen erfolgt sein und muss mindesten 2 Wochen her sein.
Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss vor Reiseantritt gemacht worden sein.
Selbsttests sind nicht zulässig. Alle 72 Stunden muss der Test erneuert werden.
 
 
 
Der Vorstand

 
 

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